Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Teamfinder – Erlebnispädagogische Projekte 
(vertreten durch Dipl.-Päd. André van de Kamp)


1. Leistungen

1.1 Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Teamfinder behalten sich ausdrücklich Änderungen im Aufbau und Ablauf der einzelnen Programme und Veranstaltungen vor. Dies gilt auch nach der Zusendung der entsprechenden Buchungsbestätigung und dem damit verbundenen Vertragsabschluss soweit die Änderungen vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den vereinbarten Gesamt-Ablauf der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.

1.2 Die Preisbindung besteht nur für die vertraglich vereinbarte Veranstaltung und die feste Anmeldung der einzelnen Teilnehmer – ausschlaggebend hierfür ist die schriftliche Bestätigung der Teamfinder.

1.3 Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Teamfinder.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Buchungsvertrag bei den Teamfindern wird verbindlich mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden. Hierbei gilt auch die schriftliche Bestätigung per E-Mail. Darauf folgt eine Bestätigungsmail durch die Teamfinder

2.2 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden diese in Absprache der beiden Parteien ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich oder sonstig Gewolltem am nächsten kommt.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Rechnungsbetrag ist maximal 10 Tage nach Erhalt der Rechnung an das untenstehende Konto zu entrichten:

VR-Bank Schwalm Eder
Konto-Nr.: 102530139
BLZ: 52062601
IBAN: DE 89 5206 2601 0102 5301 39
BIC: GENODEF1HRV

Bei dem Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer, der Name der Gruppe sowie der Veranstaltungstermin anzugeben.

3.2 Die tatsächliche Teilnehmerzahl kann von der gebuchten Teilnehmerzahl um bis zu drei TeilnehmerInnen abweichen. Ansonsten muss bei größeren Abweichungen der durch die gebuchte Anzahl anfallende Betrag abzüglich der oben erwähnten bis zu max. drei TeilnehmerInnen erstattet werden. Wird eine Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die vereinbarten Programmkosten für die fehlenden Teilnehmer zu entrichten.

3.3 Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

4. Mitwirkungspflicht

4.1 Um die Funktion unseres Sicherungskonzeptes sowie des Notfallmanagements zu gewährleisten, verpflichten sich die Teilnehmer, den Anweisungen der Referenten bzw. Kooperationspartnern der Teamfinder Folge zu leisten.

4.2 Bei den Programmen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Die Teamfinder-Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programmes. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder- und Jugendgruppen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

5. Haftung

5.1 Die Teamfinder haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie zu verantworten haben. Wir (vertreten durch Dipl.-Päd. André van de Kamp) haben eine – auf die Programm-Angebote abgestimmte – Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

5.2 Die Teamfinder können jedoch nicht die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Risiken der Veranstaltung sind den Kunden/Teilnehmern bekannt.

5.3 Die Teamfinder sowie die beteiligten Kooperationspartner haften insbesondere nicht

  • bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer.
  • bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung (Programm-Zeiten gem. Absprache).
  • für Risiken, die nicht vorhersehbar und / oder nicht beeinflussbar und / oder nicht zu vertreten sind.

5.4 Werden Gegenstände aus dem Materialbestand der Teamfinder beschädigt oder zerstört, müssen diese seitens der Teilnehmer durch Zahlung des Anschaffungspreises ersetzt werden.

5.5 Die Teamfinder ersetzen die Materialien und Ausrüstungsgegenstände nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden der Referenten bzw. der Kooperationspartner zurück zu führen ist.

6. Rücktritt des Kunden

6.1 Stornierungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Der Rücktritt wird gültig ab Eingang der schriftlichen Erklärung bei den Teamfindern. Erhoben wird jedoch anteilig vom Gesamtpreis bzw. der Teilnahmegebühr (der zuvor angemeldeten Personen) eine Aufwandsentschädigung für unsere Vorbereitungen und den, durch die geplante Veranstaltung blockierten, Zeitraum:

  • Ab 90 Tage und bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25 %
  • Ab 30 Tage und bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50%
  • Ab 14 Tage bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung: 100%
    der gesamten Auftragssumme.

6.2 Aufgrund des Vertrages bzw. der Vereinbarungen nachweislich entstandenen Kosten von Kooperationspartnern und Dienstleistern müssen durch den Kunden inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer übernommen werden. Kann eine Veranstaltung auf Kundenwunsch in Absprache oder Übereinkunft mit den beteiligten Referenten auf einen verbindlichen neuen Termin verschoben werden, kann eine Aufwandsentschädigung teilweise oder ganz entfallen.

7. Veranstaltungsausfall

Sollte eine Veranstaltung der Teamfinder nicht durchgeführt werden können, so wird der Auftraggeber unverzüglich per E-Mail oder telefonisch informiert. Ein Ausweichtermin soll in gegenseitigem Einvernehmen gefunden werden. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren für das ausgefallene Programm werden bei Undurchführbarkeit innerhalb von 7 Tagen erstattet.

8. Teilnahmeeinschränkungen und Ausschluss

8.1 Die Teamfinder sind berechtigt, die Anmeldung oder den Vertragsabschluss von Einzelpersonen und Gruppen ohne Angabe der Gründe abzulehnen.

8.2 Bei extremen, stark abweichenden Verhaltensweisen von Teilnehmern sind die Referenten bzw. Kooperationspartner zum sofortigen Ausschluss derselben ohne weitere Angabe der Gründe berechtigt.

9. Nutzungsrechte

Die von den Teamfindern angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum der Teamfinder und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.

10. Datenschutz

Die Teamfinder verpflichten sich die Daten der Teilnehmer nicht an Dritte zu überlassen. Ausgenommen sind Kooperationspartner, die entsprechende Informationen im Sinne der Durchführung geplanter Veranstaltungen benötigen und verwenden. Weitere Aspekte sind in unserer Datenschutzerklärung festgehalten.

11. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes der Teamfinder vereinbart. Zuständig ist damit das Amtsgericht 

 

 

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